B196 – so funktioniert’s

NEWS VOM 15.02.2023

Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande – in Gegensatz etwa zu Italien – an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht
eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung
bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die
Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit
Leichtkrafträder und -roller fahren.

Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie werden künftig auch Pendler in
Grenzregionen vom B196 profitieren können. Und natürlich all diejenigen,
die ihre Leichtkrafträder und Leichtkraftroller auch dazu nutzen
möchten, eine Tour ins Ausland zu machen, oder die 125er beispielsweise
ins Wohnmobil zu laden und mit in den Camping-Urlaub zu nehmen. Denn
bald soll die B196-Regelung EU-weit gültig sein.

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